Auto-Führerschein – Klasse B / BE / B96

Der Autoführerschein Klasse B und der Zusatzschein für Anhänger Klasse BE

Endlich! Der eigene Führerschein, das eigene Auto – endlich die eigene Mobilität. Mit 17einhalb Jahren könnt Ihr loslegen, die Prüfungen dürfen 3 bzw. 1 Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres absolviert werden.

Die Fahrerlaubnis Klasse B17

Wer sich vor dem 18. Geburtstag Fahrpraxis aneignen möchte, darf sich nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben in Begleitung hinters Steuer setzen. Die Begleitperson muss dabei über 30 Jahre alt sein, mindestens seit 5 Jahren einen Führerschein und nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg vorweisen.

Wenn Ihr in Begleitung fahren wollt, bekommt Ihr von uns alle Informationen, auch führen wir gerne mit Euren Begleitern auf Wunsch ein Beratungsgespräch.

Die Fahrerlaubnis Klasse B

  • Beinhaltet AM, L
  • direkter Erwerb
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren

  • ab 18 Jahre

  • Keine Befristung der Besitzdauer
  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Die Fahrerlaubnis Klasse BE für PKW mit Anhänger

  • nur mit Klasse B
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren

  • ab 18 Jahren

  • Keine Befristung der Besitzdauer
  • Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Die Fahrerlaubnis Klasse B96 für PKW mit Anhänger

  • Beinhaltet AM, L
  • Nur mit Klasse B
  • Keine eigene Fahrerlaubnisklasse
  • Ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren ab 18 Jahre
  • Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.