LKW-Führerschein – Klasse C / C1 und CE / C1E

Der LKW Führerschein

Die besonderen Anforderungen und der souveräne Umgang mit der Fracht und den Regelungen für den internationen Speditionsverkehr, sowie die Verantwortung anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, erfordert eine gute und fundierte Ausbildung.

Klasse C1 der Führerschein für LKW bis 7,5 Tonnen

  • Nur mit Klasse B
  • Ab 18 Jahre
  • Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse C1E der Führerschein für LKW bis 7,5 Tonnen mit Anhänger

  • Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden
  • nur mit Klasse C1
  • ab 18 Jahre
  • Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen. Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten.

Klasse C der Führerschein für LKW über 7,5 Tonnen

Die Führerscheine der Klassen C und CE sind grundsätzlich nur 5 Jahre lang gültig und werden nach einer medizinischen bzw. augenmedizinischen Untersuchung mit positiven Ergebnissen wieder verlängert. Hierzu gehören für gewerbliche Fahrer auch die erforderlichen Weiterbildungen gemäß des BkrFQGs (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz), die Ihr bei uns ebenfalls erlangen könnt.

Wer vor dem 31.12.1998 seinen Klasse B (ehemals Klasse 3) Führerschein erhalten hat benötigt keine Berufskraftfahrergrundqualifikation. Die Weiterbildung bleibt jedoch unberührt davon.

  • Beinhaltet C1
  • Nur mit Klasse B
  • ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
  • ab 21 Jahre

  • Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Klasse CE der Führerschein für LKW über 7,5 Tonnen mit Anhänger

  • Beinhaltet BE, C1E, T
  • Nur mit Klasse C
  • Ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe

  • Ab 21 Jahre

  • Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
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Wiedereinstiegs- und Intensivkurse

Neben dem regulären Führerscheinunterricht bieten wir Wiedereinstiegs- und Intensivkurse an. Je nach Vorbildung können die Führerscheine im 2-3wöchigen Crashkurs erworben werden.

Wir beraten Euch gerne persönlich und erarbeiten mit Euch einen individuellen, auf Eure Bedürfnisse zugeschnittenen Ausbildungsplan. Auch in Finanzierungsfragen könnt ihr euch gerne an uns wenden.