Die Motorrad-Führerscheine Klasse A und A1
Bevor Ihr Euch in die Kurven legen könnt, legen wir uns für Euch ins Zeug – mit einer fundierten Ausbildung auf dem Zweirad!
Begonnen wird die praktische Ausbildung auf dem Übungsplatz – mit Ausweich- und Bremsübungen, verschiedenen Slalomfahrten und Kreisfahrten. Wie auch in der Klasse B hängt die Anzahl der Übungsstunden sehr vom Können des Fahrers ab und kann daher in der Anzahl variieren.
Die 12 Pflichtstunden (jeweils 45 Minuten) bestehen aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. In der Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff erforderlich. Wenn ihr den Motorradschein mit dem Autoführerschein kombiniert, müsst ihr den Grundstoff nur einmal machen.
Die Klasse A1 - ab 16 Jahren
Den Führerschein der Klasse A1 kannst du mit 16 Jahren erwerben. Er gilt für Leichtkrafträder bis 125ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 80km/h.
Die Klasse A - ab 18 Jahren
Die Klasse A gilt beim Erwerb unter 25 Jahren zunächst für 2 Jahre nur für Motorräder bis 25kW (34 PS) mit mind. 6,25kg pro kW. Nach 2jähriger Fahrpraxis wird daraus ohne weitere Prüfung die Klasse A unbeschränkt, bei der die Leistungsbeschränkung entfällt. Sofern ihr am Tag der Prüfung bereits das 25 Lebensjahr vollendet habt, gilt die Fahrerlaubnis sofort unbeschränkt.
Länger nicht mehr auf dem Bock gesessen?
Für Wiedereinsteiger bieten wir Übungsfahrten an, damit Ihr schnell wieder in die Fahrroutine hineinfindet. Informationen hierzu könnt ihr telefonisch oder per eMail erfragen.