Mofa / Klasse AM

Die „kleinen“ Führerscheine Mofa ab 15 Jahren, AM ab 16 Jahren

Der ideale Einstieg und die optimale Möglichkeit für Jugendliche, sich motorisiert mit dem verantwortungsvollen Verhalten im Straßenverkehr zu befassen.

Mofa

Um ein Mofa fahren zu können benötigt ihr neben 6 Theoriestunden (á 90 Minuten), 1 Übungsfahrt (90 Minuten) nur die theoretische Prüfung.

Klasse AM

  • Direkter Erwerb
  • Ab 16 Jahre
  • Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
  • Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76: Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.