Für Arbeitstiere – Klassen L und T
Diese Fahrerlaubnisklassen sind vornehmlich für Jugendliche ab 16 Jahre gedacht, die im heimischen Landwirtschaftsbetrieb mit anpacken möchten und daher für die Führung von Traktoren, Zugmaschinen etc. eine Erlaubnis brauchen. Diese beiden Führerscheinklassen sind keine EU-weit gültigen Klassen, sondern nur in Deutschland erlaubt.Klasse L / Fahrerlaubnis für Zugmaschinen bis 32km/h:
Hiermit erhält man die Erlaubnis, Zugmaschinen (Traktoren) mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h zu fahren, beim Betrieb mit Anhänger maximal 25 km/h. Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen (auch selbstfahrende) dürfen mit maximal 25 km/h gefahren werden, mit Anhänger wiederum nur mit maximal 25 km/h. Die Maschinen und Geräte müssen explizit für den landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb ausgewiesen sein und dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.14 Theoriestunden sind hier verpflichtend, eine praktische Ausbildung findet jedoch nicht statt, ebenso auch keine praktische Prüfung.
Klasse T / Fahrerlaubnis für Zugmaschinen:
Mit diesem Führerschein darf man Zugmaschinen (Traktoren) mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h, und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen mit maximal 40 km/h fahren. Jeweils ist auch der Einsatz von Anhängern erlaubt.
Jedoch gilt für Jugendliche bis 18 Jahre - der Traktor darf höchstens 40 km/h schnell fahren.
Die Maschinen und Geräte müssen auch hier explizit für den landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb ausgewiesen sein und dürfen nur für diese Zwecke betrieben werden.
18 Theoriestunden sind hier Pflicht, die Anzahl der Praxisstunden richtet sich nach dem individuellen Kenntnisstand bzw. Fortschritt des Fahrschülers.
Die Fahrerlaubnisklasse T berechtigt ebenfalls zum Führen von Fahrzeugen der Klassen L, M und S.